Unter Inventur versteht man die Bestandsaufnahme von Vermögen / Schulden eines Unternehmens.
Die Durchführung muss in Normalfällen zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, die
Ergebnisse der Inventur sind schriftlich festzuhalten.
Zweck der Inventur: Kontrolle ob die tatsächliche vorhandenen
VERMOGENSGEGENSTÄNDE mit den buchmäßigen Beständen übereinstimmen.
Die Inventur ist wichtige Grundlage für den Jahresabschluss eines Unternehmens
Gesetzliche Verpflichtung nach Paragraph 240 HGB
HGB legt 4 Tatbestände fest
1. Am Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
2. Am Ende eines Geschäftsjahres (1.1 - 31.12)
3. Bei Veränderung der innern (= neue Gesellschafter kommen hinzu,
scheiden aus) und äußere Verhältnisse (Änderung der Rechtsform, z. b.
aus Einzelunternehmen wird eine GmbH) des Unternehmens
4. Inventur ist immer am Ende einer gewerblichen Tätigkeit durchzuführen
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