Inventurarten
Man unterscheidet in folgende Inventurarten:
Stichtagsinventur (Durchführung zum Bilanzstichtag -> 31.12 -> 20 Tage - insgesamt - davor und danach möglich)
Zeitversetzte Inventur (der Zeitraum für die Durchführung
verlängert sich auf 3 Monate vor dem Bilanzstichtag und 2 Monate nach
dem Bilanzstichtag -> insgesamt 5 Monate zur Verfügung -> diese
Art der Inventur ist genehmigungspflichtig)
Permanente Inventur (Diese Art der Inventur
genehmigungspflichtig) Das Unternehmen hat 365 Tage Zeit in jeder
einzelnen Position eine Inventur durchzuführen (Unternehmen muss
nachweisen, dass es einen solch umfangreiches Sortiment hat)