Bei einem Konsignationslager handelt es sich um ein Lager eines Lieferanten,
welches sich auf dem Gelände des Kunden befindet. Ein Konsignationslager ist also ein ausgegliedertes Lager.
Die Ware, die sich in dem Lager befindet, bleibt allerdings Eigentum des
Lieferanten,
bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Entnahme durch den Kunden stattfindet.
Die Entnahme entspricht rechtlich gesehen somit der Lieferung, die
normalerweise stattfinden würde,
wenn sich Lieferant und Kunde nicht auf ein Konsignationslager geeinigt
hätten.
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