Man unterteilt Lagerrisiken in folgende zwei Rubriken:
Unterteilung von Lagerrisiken.
- 1. Es gibt Lagerrisiken,
gegen die eine sich der Eigentümer durch den Abschluss einer
Versicherung absichern kann. Beispiele für solche Risiken: Diebstahl,
Schäden durch Wasser / Feuer.
- 2. Lagerrisiken, gegen die keine Absicherung
möglich ist. Hierzu zählen Verluste (sowohl mengen- als auch
wertmäßig), die durch Schwund, Diebstahl oder ähnliches entstanden sind.