Warenannahme hat zwei Bedeutungen:
1. Der Ort, an dem Waren angeliefert werden
2. Die Tätigkeiten, die bei einer Warenanlieferung durchzuführen sind.
Folgende Tätigkeit sind vom Lagerpersonal bei einer Warenannahme durchzuführen:
In der Regel muss die angenommene Ware auch umgehend im Software-System
unter der Position "Warenannahme" verbucht werden.
Nachdem die Inhalte der eingetroffenen Waren ausgepackt und auf Vollständigkeit geprüft wurden,
werden Sie den entsprechenden Lagerplätzen zugewiesen oder unmittelbar der Produktion übergeben.
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