Warenannahme

Warenannahme hat zwei Bedeutungen:

1. Der Ort, an dem Waren angeliefert werden
2. Die Tätigkeiten, die bei einer Warenanlieferung durchzuführen sind.

Folgende Tätigkeit sind vom Lagerpersonal bei einer Warenannahme durchzuführen:

  • Prüfung Lieferscheine (Ist die Ware überhaupt für diesen Ort bestimmt?)
  • Vergleich der auf dem Lieferschein genannten Packstücken mit den tatsächlich gelieferten Packstücken
  • Begutachtung der gelieferten Ware auf Transportschäden (Erkennbar zum Beispiel durch Beschädigte Verpackungen)
  • Quittierung der Warenannahme

In der Regel muss die angenommene Ware auch umgehend im Software-System unter der Position "Warenannahme" verbucht werden.

Nachdem die Inhalte der eingetroffenen Waren ausgepackt und auf Vollständigkeit geprüft wurden, werden Sie den entsprechenden Lagerplätzen zugewiesen oder unmittelbar der Produktion übergeben.

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