Warenannahme
Warenannahme hat zwei Bedeutungen:
1. Der Ort, an dem Waren angeliefert werden
2. Die Tätigkeiten, die bei einer Warenanlieferung durchzuführen sind.
Folgende Tätigkeit sind vom Lagerpersonal bei einer Warenannahme durchzuführen:
- Prüfung Lieferscheine (Ist die Ware überhaupt für diesen Ort bestimmt?)
- Vergleich der auf dem Lieferschein genannten Packstücken mit den tatsächlich gelieferten Packstücken
- Begutachtung der gelieferten Ware auf Transportschäden (Erkennbar zum Beispiel durch Beschädigte Verpackungen)
- Quittierung der Warenannahme
In der Regel muss die angenommene Ware auch umgehend im Software-System
unter der Position "Warenannahme" verbucht werden.
Nachdem die Inhalte der eingetroffenen Waren ausgepackt und auf Vollständigkeit geprüft wurden,
werden Sie den entsprechenden Lagerplätzen zugewiesen oder unmittelbar der Produktion übergeben.
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